Templiner Erklärung

Vorschläge zur Weiterentwicklung multifunktionaler Forstwirtschaft
Integration von Naturschutzaspekten bei der Bewirtschaftung von Buchenwäldern
Präambel

In Anerkennung der Verantwortung, die Deutschland weltweit für den Erhalt des Ökosystems Buchenwald hat,
der Fragmentierung und Gefährdung der verbliebenen Buchen- Altholzbestände,
dem Mangel an Naturwaldstrukturen und daran gebundenen Naturnähezeigern von Flora und Fauna in bewirtschafteten Buchenwäldern sowie der herausragenden Bedeutung der Buchenwälder für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland und weltweit,
in Sorge darüber, dass wir die biologische Vielfalt mit einer ausschließlichen Reduzierung des Waldnaturschutzes auf Totalreservate nicht dauerhaft sichern können und
dass eine Steigerung der Importe zur Befriedigung unseres Holzbedarfes zu vermehrten Naturschutzproblemen in anderen Ländern der Erde führen würde,

in der Erkenntnis,
dass das Ziel des dauerhaften Erhalts der vollständigen Biozönose unserer Buchenwälder nicht ausschließlich mit der Ausweisung mehr oder weniger isolierter, inselartiger Schutzgebiete erreicht werden kann, sondern es zur Vermeidung von Isolationseffekten einer ausreichenden Ausstattung des Wirtschaftswaldes mit Naturwaldelementen bedarf,
sowie in der gemeinsamen Überzeugung, dass nicht Segregation, sondern Integration von Naturschutzzielen in die Forstwirtschaft der Vorbildrolle der deutschen Forstwirtschaft in der Welt gerecht wird,
und im daraus resultierenden gemeinsamen Bestreben,
Modelle für eine nachhaltige Sicherung ökonomischer, ökologischer und sozialer Waldfunktionen bei der Buchenwaldbewirtschaftung fortzuführen bzw. zu entwickeln und praktikable Verfahren für die Integration von Naturschutzzielen in die Bewirtschaftung von Buchenwäldern zu erarbeiten, werden folgende Ziele für die Buchenwaldwirtschaft vorgeschlagen:

Inwertsetzung und finanzieller Ausgleich von Naturschutzleistungen
Die Integration von Naturschutzbelangen in die Forstwirtschaft kann auch teilweisen Nutzungsverzicht und erhöhten Aufwand bei der Bewirtschaftung bedeuten. Diese Maßnahmen und die damit verbundenen besonderen Leistungen gehen häufig über die Sozialpflichtigkeit des Eigentums hinaus. Diese müssen für alle Waldbesitzarten als gesonderte Naturschutzleistungen finanziell ausgeglichen werden.
Dies kann im Privat-und Körperschaftswald z. B. durch geeignete Fördersysteme oder durch eine Finanzierung im Rahmen von A- und E-Maßnahmen geschehen und muss in Staatswäldern durch vergleichbare finanzielle Zuweisungen oder Anrechnung (Inwertsetzung) in einem entsprechend gestalteten Haushalts- bzw. Wirtschaftsplan gewährleistet werden.

1) Integration von Naturwaldelementen im Wirtschaftswald
Unabhängig von der Frage des Flächenanteiles und der Ausdehnung unbewirtschafteter Waldflächen, über deren grundsätzliche Notwendigkeit Konsens besteht, sind Naturwaldstrukturen wie Altbäume, Totholz, Habitat-und Sonderstrukturbäume sowie das kleinflächige Nebeneinander verschiedener Waldentwicklungsphasen einschließlich der Terminal- und Zerfallsphase vermehrt in Buchenwirtschaftswälder zu integrieren. Für das Totholz sollte ein Gesamtvorrat (liegend und stehend) von mindestens 30 m³/ha, in Naturschutzgebieten von über 50 m³/ha angestrebt werden. Das bewusste Belassen von zukünftigen Habitat- und Sonderstrukturbäumen kann einzelbaumweise bereits bei der Durchforstung von Jungbeständen berücksichtigt werden.

2) Dauerwaldartige Bewirtschaftung
Eine dauerwaldartige Waldbewirtschaftung, z. B. nach den Grundsätzen der ANW, mit einzelbaum- und gruppenweiser Nutzung und dem Nebeneinander verschiedener Baumdurchmesser, Alterungsstadien und Waldentwicklungsphasen im Kontinuum eines rotierenden Systems ist im Vergleich mit anderen Bewirtschaftungsformen (wie Schirmschlag, Kahlschlag) am besten geeignet, Ziele der Forstwirtschaft und des Naturschutzes auf derselben Fläche zu erreichen.

3) Wechsel von ein- bis zweischichtigen zu phasenweise mehrschichtigen Beständen
Der Umbau von aus Kahlschlag, Schirmschlag oder Windwurf hervorgegangenen ein- oder zweischichtigen Beständen zu mehrschichtigen, verschiedenaltrigen Beständen führt zu einer waldbaulich schwierigen Übergangsphase, in der unter Umständen eine Abwägung zwischen dem Erhalt von Biotopbäumen als mittelfristigem Ziel und Auflösung der gleichaltrigen Bestände als langfristigem Ziel getroffen werden muss. Altbäume sind jedoch stets im ausreichenden Umfang zu belassen.

4) Erhalt auch des schwachen Totholzes
Schwaches Totholz ist ein Element der natürlichen Differenzierung/Selektion (biologischen Automation). Seine Wertigkeit für den Naturschutz wurde bisher zu wenig untersucht. Auch schwächeres totes und absterbendes Holz spielt eine wichtige Rolle zum Schutz der Buchenwaldbiozönose (Beispiel: Nahrungshabitat Weißrückenspecht). Dies ist bereits in Jungbeständen zu berücksichtigen.

5) Bodenschutz und Holzernte
Zur Optimierung des Bodenschutzes beträgt der Rückegassenabstand i.d.R. nicht unter 40 m. Es sind schonende Holzernte- und Rückesysteme zu nutzen und zu entwickeln, die eine weitgehende Boden- und Bestandespfleglichkeit auch in struktur- und starkholzreichen Wäldern gewährleisten.

6) Energieholzgewinnung und Selbstwerber
Ein verantwortungsvoller Umgang bei der Nutzung erneuerbarer Energien ist notwendig. Energieholznutzung und Brennholznutzung dürfen nicht zu einer Ausräumung der Bestände von Totholz und Habitatbäumen führen. Hier ist seitens der verantwortlichen Waldbesitzer bzw. Revierleiter regulierend und ggf. limitierend einzugreifen.

7) Schalenwildmanagement, Verjüngung und Baumartenmischung
Die heimischen Schalenwildarten sind natürliche Bestandteile der mitteleuropäischen Waldfauna. Die Schalenwildbestandsregulierung ist so auszuüben, dass eine Waldverjüngung ohne Zaun möglich ist und auch heimische Mischbaumarten sich in einem dem Standort angemessenen Anteil entwickeln können. In Weisergattern sind die standortmöglichen Baumarten nachzuweisen.

8) Nichtheimische Baumarten
Auf den Anbau und die Förderung nichtheimischer und gesellschaftsfremder Baumarten soll in Buchenwäldern in NSG und FFH-Lebensraumtypen innerhalb von FFH-Gebieten zugunsten heimischer Waldgesellschaften verzichtet werden.
Außerhalb von NSG und FFH-Schutzgebieten ist in Buchenwäldern die einzel- bis gruppenweise Einbringung von standortgerechten Nadel- und Laubbäumen mit untergeordneten Flächenanteilen möglich.

9) Monitoring, Inventur
Zur Beobachtung von ökologischen und ökonomischen Parametern ist ein kontinuierliches Monitoring erforderlich. Es ist sicherzustellen, dass naturschutzfachlich relevante Parameter (u. a. auch Wildverbiss) in der anstehenden BWI 3 sowie den Forstinventuren der Länder ausreichend berücksichtigt sind.

10) Ausreichende Personalausstattung
Dauerwaldartige, differenzierte Bewirtschaftung und verstärkte Integration von Naturschutzzielen im Wirtschaftswald erfordern ausreichendes Personal und Kompetenz in der Fläche, denn dies bedeutet z. B. einen erhöhten Aufwand bei Auszeichnung und Strukturierung der Bestände sowie bei der Einweisung und Kontrolle von Holzeinschlagsfirmen und Selbstwerbern. Bei einer Fortführung der derzeitigen Personalpolitik mit permanent steigenden Reviergrößen sind diese Ziele nicht mehr realisierbar.

ANW Brandenburg-Berlin e.V.
Geschäftsstelle
Philipp Kunze
Nazarethweg 9b
16321 Bernau OT Lobetal
Telefon: 0172 1839712
E-Mail: geschaeftsstelle@anw-brandenburg.de