Waldexkursion in Südbrandenburg

Im Juli 2015 hatte ich Glück, mich an eine Exkursion von Forst-Referendaren aus Hessen in die Landeswaldoberförsterei Hammer in Südbrandenburg anschliessen zu können. Die Referendare waren auf einer Erfahrungstour durch das nördliche Deutschland und wollten nun auch die Kiefernwirtschaft in Brandenburg kennenlernen.

Es wurde ein Revier der Landeswaldoberförsterei (Adlershorst) südlich von Teupitz und dann zwei Privatwaldreviere südlich von Märkisch Buchholz besucht. Bei den Revieren handelt es sich um sehr arme Sandböden mit einem jährlichen Niederschlag um 500 mm.

Geführt wurde die Exkursion vom Leiter der Landeswaldoberförsterei Hammer Tim Ness und von Hoheitsrevierförsterin Monika Stiehl, welche vor 18 Jahren ihre Tätigkeit als Revierförsterin im damals noch beschaulich kleinen Revier Oderin begonnen hat und sich heute über die Ergebnisse ihrer Arbeit freuen kann.

Nachdem die Referendare am Vormittag bereits mehre Punkte des Landeswaldes besucht hatten, gab es nach dem Mittagessen nur eine kurze Stippvisite in einem Landeswald mit altem Kiefernbestand mit ca. 35jähriger Naturverjüngung.

Landeswald

Schwerpunkt der weiteren Exkursion lag auf zwei größer zusammenhängenden Privatwaldgebieten, deren Besitzer ausgesprochen unterschiedliche Ziele beim Waldbau verfolgen.

Der „Privatwald A“ wurde 1998 von der BVVG erworben, ist jetzt ca.1.000 ha groß und zweigeteilt, dazwischen liegt der „Privatwald B“. Dieser Umstand hat besondere Auswirkungen im Bezug auf die Jagd und Verbiss.
Der Eigentümer von „Privatwald A“ setzt den von Frau Stiehl begonnenen Waldumbau in einen standortgerechten Mischwald fort. Er setzt auf Naturverjüngung und pflanzt aber auch geeignete Baumarten, wo Samenbäume fehlen oder, wie die Douglasie, neu ein. Allerdings klappt die Naturverjüngung bzw. die Neupflanzung nur hinter einem Wildschutzzaun, da der Wildbestand, insbesondere der Rotwildbestand zu hoch ist. Seit zwei Jahren macht er aber auch Versuche, ohne Zaun auszukommen. So hat er in einem großen, älteren und lichten Kiefernbestand Douglasien gepflanzt und zwar nicht einfach in Reih und Glied, sondern hat individuelle, günstige Standorte für jede Pflanze gesucht. Damit diese Pflanzung auch ohne Zaun erfolgreich wächst, setzt der Waldbesitzer A auf Fläche: Jedes Jahr unterpflanzt er so ca. 30 ha Kiefernaltholz, die bisher kaum Ausfälle aufzeigen. Den ganzen Umbaumassnahmen und dem Wald merkt man an, dass der „Waldbesitzer A“ nicht auf aktuellen Gewinn setzt, sondern für die seine Zukunft und die seiner Erben plant.

Revier A

Revier A

Der „Waldbesitzer B“, (ca. 400 ha, erworben im Jahr 1999) hat ein ganz anderes Ziel, ihm geht es hauptsächlich um die Jagd.
So bewirtschaftet er seinen Kiefernwald im Kahlschlagverfahren, jeweils hart an der Grenze der gesetzlich erlaubten 2 ha, Danach pflanzt er wieder Kiefern, muss aber die Pflanzung mit einem Zaun schützen, da sie sonst nicht „hoch kommt“. So gibt es fast ausschließlich unterschiedlich alte Kiefernbestände. Wild, insbesondere Rotwild, findet in den jungen Kieferndickungen wohl Einstand, aber kaum Äsung. „Waldeigentümer B“ hat auf seinen sandigen Wegen kilometerlange „Wildäcker“ angelegt, wo er insbesondere Mais und Getreide einarbeitet, Diese sind aber eher eine Fütterung für Schwarzwild, Rotwild, Rehwild und Vögel (sogar Kraniche) im Wald, damit das Wild nicht mehr auf die Feldflur ziehen muss.

Revier B

Revier B

So bleibt es natürlich nicht aus, dass das Wild in das „Nachbarrevier A“ zieht, um dort vom naturnahen Waldbau des „Eigentümer’s A“ zu profitieren. Dies kann man dem Wild nicht verdenken, wer nagt schon gerne an Kiefernnadeln und -rinde, wenn es in der Nachbarschaft saftige Kräuter und Blätter gibt.
In einer solchen Situation sind natürlich Auseinandersetzungen vorprogrammiert. Leider muss die Forstaufsichtsbehörde die reine Kiefernwirtschaft im „Revier B“ dulden, weil die Bewirtschaftung im Rahmen des Brandenburger Waldgesetzes dem Eigentümer obliegt, solange er sich an die Vorschriften hält. Und die einzelnen Paragraphen sind dehnbar und eine Frage der Auslegung. Solange das Gesetz vorgibt: bis 1.99 ha Kahlschlag darf ohne vorherige Genehmigung durchgeführt werden, gehört diese Verfahrensweise zur „ordnungsgemäßen Forstwirtschaft“ – wenn diese Fläche nach Abholzung wieder aufgeforstet wird.

Nicht nur Forst-Referendare sondern auch Laien können bei der Fahrt durch diese Wälder, die sehr unterschiedlichen Nutzungskonzepte der beiden Waldeigentümer deutlich erkennen. Und so war die Exkursion für alle Beteiligten, dank der ausgezeichneten Führung von Frau Stiehl und Herrn Ness, sehr interessant und lehrreich.

Berlin, den 14.08.2015
Jürgen Rosemund